Einlagensicherung bei Tagesgeldkonten
Der Zusammenbruch einiger Banken hat bei vielen Sparern und Anlegern die Angst aufkeimen lassen, dass ihr Geld im Falle einer Krise nicht sicher ist. Wer sein Geld im Inland anlegt kann darauf vertrauen, dass das Ersparte durch die Einlagensicherung auf jeden Fall nicht verloren gehen kann.
Nachdem im Jahr 1974 das Bankhaus Herstatt seine Zahlungen einstellte und Tausende von Kunden ihr Geld verloren, führten die Banken ein Sicherungssystem ein, dass auch Feuerwehrfonds genannt wird. Dieses System ist so gut abgesichert wie sonst nirgends auf der Welt. Auch wenn eine Bank pleite gehen sollte, werden die Guthaben dennoch ausgezahlt.
Bei der Einlagensicherung sind die Guthaben der Kunden bis zu einer Höhe von 30% des Eigenkapitals der Bank gesichert. Dies betrifft die „Nichtbankeinlagen“, also die Guthaben von Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen und öffentlichen Stellen. Dabei handelt es sich um Sicht-, Termin- und Spareinlagen und auf den Namen des Sparers lautende Sparbriefe. Verbindlichkeiten, über die eine Bank Inhaberpapiere ausgestellt hat, wie zum Beispiel die Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinlagenzertifikate, werden dagegen nicht geschützt.
Wer Geld anlegen möchte, sollte auf jeden Fall die Sicherungsgrenzen der betreffenden Bank abfragen. Die Kreditinstitute sind verpflichtet ihren Kunden mitzuteilen, welcher Sicherungseinrichtung sie angehören. Über den Bundesverband deutscher Banken in Berlin kann sich jeder Kunde genauere Auskünfte einholen.
Wer sein Konto bei einer der Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken sowie die Genossenschaftsbanken hat, dessen Guthaben ist sogar in vollem Umfang gesichert. Diese Bankinstitute sind durch die Körperschaften wie Städte und Gemeinden, die die Banken eingerichtet haben vor einer drohenden Pleite sicher. Darüberhinaus haben die regionalen Sparkassen- und Giroverbände Stützungsfonds gebildet, und eine Sicherungsreserve liegt bei den Landesbanken und Girozentralen. Das ergibt alles in allem ein mehr als dreifach geknüpftes Sicherheitsnetz.
Änderungen bei Einlagensicherung ab dem 01.01.2011
Eine Änderung gibt es ab 01.01.2011 bei der gesetzlichen Einlagensicherung. Der Haftungsbetrag bei der gesetzlichen Einlagensicherung liegt im Moment bei 50.000 Euro zu 100%. Der Haftungsbetrag steigt ab dem 01.01.2011 auf 100.000 Euro zu 100%. Das Gesetz verkürzt zudem die Auszahlungsfrist auf höchstens 30 Tage. Zusätzlich zur gesetzlichen Absicherung sind Spargelder bereits bei den meisten Kreditinstituten durch weitere freiwillige Sicherungsfonds in Millionenhöhe geschützt.